Kündigung - was muss ich beachten?
Die Kündigung des Mietvertrages über Wohnraum, der auf unbestimmte Zeit vermietet wurde beläuft sich gemäß § 573c BGB auf drei Monate. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats bei uns eingegangen sein.
- Bei DDR-Mietverträgen gilt jedoch weiterhin die im Mietvertrag vereinbarte Frist von meistens 2 - 4 Wochen.
- Bei Tod des Mieter beläuft sich die Kündigungsfrist ebenfalls auf drei Monate gemäß § 580 BGB. Sollte jedoch ein Nachmieter für die Wohnung gefunden werden, kann die Frist verkürzt werden.